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Neue reduzierte Grenzwerte für Nitrit und Nitrat
Oktober 16 2023

Neue reduzierte Grenzwerte für Nitrit und Nitrat

Regulatory Update

Die EU legt neue reduzierte Grenzwerte für die Verwendung von Nitrit und Nitrat als Lebensmittelzusatzstoff fest

Am 9. Oktober 2023 wurde die VERORDNUNG (EU) 2023/2108 DER KOMMISSION veröffentlicht. Diese Verordnung ändert den Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie die Verordnung (EU) Nr. 231/2012. Diese Änderungen beziehen sich auf Lebensmittelzusatzstoffe, insbesondere Nitrite (E 249-250) und Nitrate (E 251-252).

Neue Grenzwerte für Nitrit und Nitrat in der EU zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit

Die Europäische Kommission hat neue reduzierte Grenzwerte für Nitrite und Nitrate als Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt. Mit diesen Grenzwerten soll sichergestellt werden, dass die Lebensmittel in der EU für die Verbraucher so sicher wie möglich sind. Sie zielen darauf ab, sie im Rahmen der Maßnahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung vor krebserregenden Stoffen zu schützen.

Die derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Höchstgehalte für Nitrite (E 249 und E 250) und Nitrate (E 251 und E 252) in Lebensmitteln beruhen auf den Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses von 1990 und 1995 sowie auf der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) vom 26. November 2003. Sie werden, soweit möglich, als „zugesetzte Menge“ angegeben, da nach Ansicht der Behörde die zugesetzte Menge an Nitriten und nicht die Restmenge zur Hemmwirkung gegen C. botulinum beiträgt.

Auswirkungen der reduzierten Grenzwerte auf Lebensmittelunternehmen

Diese neuen, deutlich reduzierten Grenzwerte schützen vor pathogenen Bakterien (z. B. Listerien, Salmonellen, Clostridien) und verringern die Exposition gegenüber Nitrosaminen, von denen einige krebserregend sind. Die EFSA hat eine strenge wissenschaftliche Bewertung durchgeführt, und die Mitgliedstaaten haben die neuen Grenzwerte im vergangenen Frühjahr einstimmig gebilligt.

Die neuen strengeren Grenzwerte tragen der Vielfalt der Produkte und ihrer Herstellungsbedingungen in der EU Rechnung. Sie sind ein klares Signal an die Industrie und kleinere Erzeuger, dass es an der Zeit ist, sich den Herausforderungen zu stellen, die das Vorhandensein von Nitriten und Nitraten in Lebensmitteln in der gesamten EU und entlang der gesamten Lebensmittelkette mit sich bringt. Die Lebensmittelunternehmer haben nun zwei Jahre Zeit, sich auf diese neuen Grenzwerte einzustellen.

Neue Verordnung für Nitrite und Nitrate

Mit dieser Verordnung werden die in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Mengen an Nitriten und Nitraten für die folgenden Lebensmittelkategorien verringert und Anwendungszeiträume für die Verwendung der verschiedenen zulässigen Höchstmengen festgelegt:

  • 01.7.2. Gereifter Käse
  • 01.7.4. Molkenkäse
  • 01.7.6. Käseerzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse der Kategorie „Dessert“)
  • 01.8. Molkereianaloga, einschließlich Getränkeweißer
  • 08.2. Fleischzubereitungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 
  • 08.3.1. Nicht hitzebehandeltes Fleisch
  • 08.3.2. Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse 
  • 08.3.4.1. Traditionelle Tauchpökelwaren (Fleischerzeugnisse, die durch Eintauchen in eine Pökellösung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, gepökelt werden)
  • 08.3.4.2. traditionelle trocken gepökelte Erzeugnisse (beim Trockenpökeln wird eine Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, trocken auf die Oberfläche des Fleisches aufgetragen, gefolgt von einer Stabilisierungs-/Reifungsphase)
  • 08.3.4.3 Andere traditionelle und traditionell gepökelte Produkte (einschließlich Tauch- und Trockenpökelverfahren, die in Kombination verwendet werden oder bei denen Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Produkt enthalten sind oder bei denen die Pökellösung vor dem Kochen in das Produkt injiziert wird)
  • 09.2. Verarbeiteter Fisch und Fischereierzeugnisse einschließlich Weichtiere und Krebstiere

Außerdem werden die in den Spezifikationen des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten Höchstwerte für den Gehalt an Blei, Quecksilber und Arsen in Nitriten (E 249 und E 250) und Nitraten (E 251 und E 252) gesenkt.

Artikel 3 dieser Verordnung sieht Übergangsfristen für die Anpassung von Lebensmittelunternehmern an die Verordnung vor.

Diese Verordnung tritt am 29. Oktober 2023 in Kraft.

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