Keramik und Glas
Keramik
Keramik gehört zu den wichtigsten Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Das Hauptrisiko im Zusammenhang mit keramischen Erzeugnissen, Lacken und Emaille ist die Freisetzung von Blei und Cadmium in Lebensmittel.
Diese Metalle sind giftig und können in bestimmten Konzentrationen gesundheitsgefährdend sein. Aus diesem Grund sind für beide Metalle Grenzwerte festgelegt. Deren Einhaltung muss der Hersteller oder im Falle eines Imports aus einem Drittland von diesem, durch geeignete Kontrollmaßnahmen, sichergestellt werden.
EU-Richtlinie für Keramik
Die geltende EU-Referenz für Keramik ist die Richtlinie 84/500/EWG. Sie enthält Anforderungen in Bezug auf die Freisetzung von Blei und Cadmium aus Keramikgegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Mengen an Blei und Cadmium, die aus Keramikgegenständen in Lebensmittel übergehen, dürfen die in der Richtlinie festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
Keramikgegenstände, dürfen in Deutschland gewerbsmäßig nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen eine schriftliche Erklärung beigefügt ist. Diese muss bescheinigen, dass sie den Anforderungen dieser Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen.
Glas
Lebensmittelkontaktartikel aus Glas sind auf EU-Ebene gesetzlich nicht im Rahmen einer Einzelmaßnahme geregelt. Stattdessen verfügen mehrere Mitgliedstaat über eigene, nationale Rechtsvorschriften. Zur Bestätigung der Konformität ist es allgemein notwendig, die chemische Zusammensetzung von Gläsern zu verifizieren. So sind Migrationsprüfungen durchzuführen, wobei stets der Verwendungszweck des Endprodukts zu berücksichtigen ist. Hierzu enthält für Deutschland die DIN 51032 Grenzwerte für die Abgabe von Blei und Cadmium aus Bedarfsgegenständen in Kontakt mit Lebensmitteln.