Das Landesamt für Natur, Umwelt, Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wies im Herbst 2023 Mono-n-hexyl-phthalat (MnHexP), ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexyl-phthalat (DnHexP) in 61% von 250 Kinder-Urinproben aus 2020/21 nach . Die Ursache ist bisher unbekannt.
Di-n-hexyl-phthalat, seit 2013 als besorgniserregender Stoff gelistet
Di-n-hexyl-phthalat wurde im Rahmen der REACH-Verordnung im Jahre 2013 aufgrund seiner reproduktionstoxischen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und daher in die SVHC-Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for Authorisation) aufgenommen. Es ist somit zur Verwendung in kosmetischen Mitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Spielzeug nicht mehr zugelassen. Nach Angaben der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA wird DnHExP nur noch in sehr geringen Mengen hergestellt und eingesetzt.
Phthalate werden in der Regel als Weichmacher verwendet, um Kunststoffe, wie z. B. PVC, flexibler und widerstandsfähiger zu machen. Sind aber auch in Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Farben, Gummimaterialien, Drähten und Kabeln, Bodenbelägen, Verpackungen und anderen Lebensmittelkontaktmaterialien, medizinischen Geräten und Sportgeräten zu finden. Sie sind somit ubiquitär verbreitet. Da Phthalate in den Materialien, denen sie zugesetzt werden, nicht chemisch gebunden sind, können sie leicht ausgelaugt werden oder ausdampfen.
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Nachtrag zum Artikel
Stellungnahme des BfR vom 23.02.2024, „MnHexP in Urinproben: Erste Einschätzungen zu
gesundheitlichen Wirkungen“ zum akutellen Fall in Nordrhein-Westfalen