Neue EU-Empfehlung zur Überwachung von Alternaria-Toxinen in Lebensmitteln
UnkategorisiertAm 6. April 2022 wurde die Empfehlung (EU) 2022/553 zur Überwachung des Vorkommens von Alternaria-Toxinen in Lebensmitteln veröffentlicht.
Alternaria-Toxine sind sekundäre Stoffwechselprodukte, die von Pilzen produziert werden und Getreide (vor allem Weizen, Sorghum und Gerste), Ölsaaten, Obst und Gemüse kontaminieren können. Einige dieser Toxine verursachen nicht nur Pflanzenkrankheiten bei vielen Nutzpflanzen wie Getreide, Ölsaaten (Sonnenblumen, Raps), Tomaten, Äpfeln, Oliven und verschiedenen anderen Obst- und Gemüsesorten, sondern sind auch in vitro genotoxisch und/oder fetotoxisch bei Ratten.
Alternaria-Arten produzieren mehr als 70 Phytotoxine, von denen jedoch nur ein kleiner Teil chemisch charakterisiert und als Mykotoxine für Mensch und Tier beschrieben wurde, die bei Tieren schädliche Wirkungen, einschließlich fetotoxischer und teratogener Wirkungen, hervorrufen. Die fünf repräsentativsten Moleküle von Alternaria-Toxinen in Lebensmitteln sind Tenuazonsäure (TeA), Tentoxin (TEN), Alternariol (AOH), Alternariolmonomethylether (AME) und Altenuen (ALT).
Das Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nahm 2011 ein wissenschaftliches Gutachten zu den Risiken an, die das Vorhandensein von Alternaria in Lebensmitteln für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt.
Im Jahr 2019 veröffentlichte die EFSA einen wissenschaftlichen Bericht über die Bewertung der ernährungsbedingten Exposition der europäischen Bevölkerung gegenüber Alternaria-Toxinen. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass die geschätzte chronische ernährungsbedingte Exposition gegenüber den Alternaria-Toxinen Alternariol, Alternariolmonomethylether und Tenuazonsäure die relevante toxikologisch bedenkliche Schwelle überschreitet, was auf die Notwendigkeit zusätzlicher verbindungsspezifischer Toxizitätsdaten hinweist
Die EU-Kommission empfiehlt die Überwachung von Alternaria-Toxinen in Lebensmitteln und die Ermittlung der Faktoren, die zu ihren hohen Gehalten in bestimmten Lebensmitteln führen.
- Die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit mit den Lebensmittelunternehmern die Alternaria-Toxine Alternariol, Alternariolmonomethylether und Tenuazonsäure in Lebensmitteln überwachen, insbesondere in verarbeiteten Tomatenprodukten, Paprikapulver, Sesamsamen, Sonnenblumenkernen, Sonnenblumenöl, Baumnüssen, getrockneten Feigen und Getreidenahrung für Säuglinge und Kleinkinder. Wenn möglich, sollten auch andere Alternaria-Toxine analysiert und die Ergebnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit mitgeteilt werden.
- Um sicherzustellen, dass die Proben repräsentativ sind, sollten die Mitgliedstaaten die einschlägigen Probenahmeverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission anwenden.
- Für die Bestimmung von Alternariol und Alternariolmonomethylether sollte der LOQ in Lebensmitteln auf Getreidebasis für Säuglinge und Kleinkinder nicht höher als 2 μg/kg und in anderen Lebensmitteln nicht höher als 4 μg/kg sein, und für die Bestimmung von Tenuazonsäure sollte der LOQ in allen Lebensmitteln nicht höher als 20 μg/kg sein.
Das Institut Kirchhoff Berlin kann Alternaria-Toxine quantifizieren: Alternariol (AOH), Tentoxin (TEN), Tenuazonsäure (TeA), Alternariolmonomethylether (AME) und Altenuen (ALT) in Lebensmitteln mit einer LC-MS/MS-Methode, die nach ISO17025 akkreditiert ist.