Glyphosat in Europa - EFSA und ECHA aktualisieren Zeitpläne für Bewertungen
UnkategorisiertGlyphosat ist einer der am weitesten verbreiteten Wirkstoffe in Pestiziden zur Verhinderung unerwünschten Pflanzenwachstums in der Umgebung von Nutzpflanzen oder zur Abtötung von Pflanzen oder Pflanzenteilen. Er wird gemeinhin als „Herbizid“ oder „Unkrautvernichter“ bezeichnet.
Zeitlich begrenzte Zulassung im EU-Recht
In Anbetracht der bekannten Toxizität von Glyphosat schreibt das EU-Pestizidrecht die Erteilung zeitlich begrenzter Zulassungen vor und verlangt gleichzeitig eine regelmäßige Neubewertung der Wirkstoffe, damit ihre Marktlizenzen verlängert werden können. Die aktuelle fünfjährige Marktzulassung für Glyphosat sollte am 15. Dezember 2022 auslaufen und wird nun verlängert.
Im Mai 2019 ernannte die Europäische Kommission Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden als berichterstattende Mitgliedstaaten für die nächste Bewertung von Glyphosat, die so genannte Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG).
Entwurf des AGG
In dem von der AGG vorgelegten Entwurf des Erneuerungsberichts wurde festgestellt, dass Glyphosat nicht als endokriner Disruptor eingestuft werden kann, und es wurde beantragt, einen Rückstandshöchstwert festzulegen, um eine sichere Verwendung des Stoffes in Honig zu gewährleisten. Dieser Entwurf verließ sich eindeutig darauf, dass die Landwirte die Substanz auf der Grundlage guter landwirtschaftlicher Praktiken sicher verwenden, und ignorierte die fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die dazu führten, dass Glyphosat als Bedrohung für Bienen und das System der biologischen Vielfalt angesehen wird.
Konsultationen der EFSA und der ECHA
Die von der EFSA und der ECHA durchgeführten Konsultationen zu den Entwürfen der Bewertungen von Glyphosat zogen eine noch nie dagewesene Anzahl von Kommentaren nach sich, was das große Interesse an diesem Stoff bestätigt. Eine derartige Beteiligung der Öffentlichkeit unterstreicht die Bedeutung von Transparenz bei der Bewertung von Wirkstoffen in der EU.
Die im Rahmen der Konsultationen eingegangenen Beiträge sowie die Antworten, die die EFSA vom Antragsteller (der Gruppe für die Erneuerung von Glyphosat) auf ihr Ersuchen um zusätzliche Informationen erhielt, ergänzten ein Dossier, das bereits weit mehr wissenschaftliche Daten enthielt, als normalerweise für derartige Bewertungen zur Verfügung stehen, um eine beträchtliche Menge an Informationen.
Neuer Zeitplan für das Neubewertungsverfahren
Es wurden neue Artikel veröffentlicht, die für die Einstufung von Glyphosat potenziell relevant sind und sich auf Gefahren wie Sensibilisierung der Atemwege, spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition (Reizung der Atemwege), Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität und Gefährlichkeit für die aquatische Umwelt beziehen.
Diese zusätzlichen Informationen werden von der Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG) eingehend geprüft, die derzeit ihren ersten Entwurf des Berichts zur Erneuerung der Bewertung (dRAR) aktualisiert.
Vor diesem Hintergrund haben die EFSA und die ECHA den Zeitplan für die verbleibenden Schritte des Neubewertungsverfahrens überarbeitet.
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA wird auf seiner Plenarsitzung am 30. und 31. Mai über die Gefahreneinstufung von Glyphosat beraten. Der Ausschuss wird die Karzinogenität, Genotoxizität, Reproduktions- und Entwicklungstoxizität sowie die Umwelteinstufung prüfen. Der Bericht wird im Juli oder August 2022 veröffentlicht werden. Die EFSA wird ihn für die dRAR-Überprüfung berücksichtigen, so dass die Schlussfolgerungen der EFSA voraussichtlich im Juli 2023 vorliegen werden.
Das Institut Kirchhoff Berlin, ein Unternehmen von Mérieux NutriSciences bietet Lebensmittelherstellern eine breite Palette von Dienstleistungen (einschließlich Tests) zur Quantifizierung von Glyphosat- und anderen Pestizidrückständen an und garantiert so die Einhaltung von Vorschriften und Qualitätsstandards. Unsere Labors sind nach ISO17025 akkreditiert.
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Referenzen
https://echa.europa.eu/hot-topics/glyphosate